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 Gerechtigkeit

 

André Comte-Sponville

Rechtlichkeit                   <----Gerechtigkeit---->                           Gleichheit

    Legalität                     <----Gerchtigkeit---->                               Egalité

 

Die Staatsgewalt, nicht die Wahrheit macht das Recht (Hobbes).

Nicht die Gerechtesten oder die Intelligentesten, sondern die Mehrheit bestimmt, was Gesetz ist (Juristischer Positivismus); Im Hinblick auf die Rechtlichkeit ist er unüberbietbar, im Hinblick auf den Wert ungenügend.

Warum folgt man der Mehrheit ? Etwa weil sie mehr Vernunft hat ?. Nein, sondern weil sie mehr Macht hat !.

Die Gerechtigkeit ist ohnmächtig ohne die Macht; die Macht ist tyrannisch ohne die Gerechtigkeit.

Nicht die Gerechten setzen sich durch, sondern die Stärkeren, immer.

Deswegen sollen wir nicht träumen, aber wir dürfen kämpfen. – Für Gerechtigkeit ? Warum nicht, wenn wir sie lieben ?

Ohnmacht ist fatal; Tyrannei ist grauenhauft.

Man muss also die“ Gerechtigkeit und die Macht vereinigen“. Dazu dient die Politik, und dafür brauchen wir sie.

Wunschzustand ist, dass Gesetze und Gerechtigkeit in dieselbe Richtung gehen.

Gerechtigkeit ist Gleichheit, aber eine Gleichheit der Rechte, seien diese nun juristisch festgelegt oder moralisch verlangt.

Nicht die Gerechtigkeit macht den Gerechten, sondern der Gerechte die Gerechtigkeit.

Und wie das, wenn er sie gar nicht kennt ? - Weil er sich an Recht und Gleichheit hält.

Die Gerechtigkeit bedeutet Achtung der Gleichheit der Rechte, nicht der Kräfte oder der Personen, nicht der Mächte.

Gerechtigkeit und Grossherzigkeit betreffen beide unser Verhältnis zum anderen; doch die Grossherzigkeit ist subjektiver, individueller, emotionaler, spontaner, während die Gerechtigkeit etwas Objektiveres, Universelleres, Intellektuelleres, Reflektiertes an sich hat.

Die Gerechtigkeit kann uns nicht von der Grossherzigkeit befreien: Grossherzigkeit mag gesellschaftlich weniger notwendig sein, menschlich, meine ich, ist sie wertvoller.

Selig, die da hungern und dürsten nach Gerechtigkeit, denn sie werden nie satt sein.

 

Arthur Schopenhauer

Gerechtigkeit wurzelt im natürlichen Mitleid. Der erste Grad der Wirkung des Mitleid ist also, dass es den von mir selbst in Folge der mir innewohnenden antimoralischen Potenzen andern zu verursachenden Leiden hemmend entgegentritt, mir „Halt“ zuruft und sich als Schutzwehr vor den andern stellt, die ihn vor der Verletzung bewahrt, zu welcher mein Egoismus oder meine Bosheit mich treiben würde….Jedoch ist keineswegs erforderlich, ,dass in jedem einzelnen Fall das Mitleid wirklich erregt werde; wo es auch oft zu spät käme: sondern aus der ein für allemal erlangten Erkenntnis von dem Leiden, welches jede ungerechte Handlung notwendig über andere bringt…..und die vernünftige Überlegung erhebt sie zu dem „ein für allemal“ gefassten festen Vorsatz, die Rechte eines jeden zu achten, sich keinen Eingriff in dieselben zu erlauben, sich von dem Selbstvorwurf, die Ursache fremder Leiden zu sein, frei zu erhalten.

(aus: Der handschriftliche Nachlass in fünf Bänden)

 

Friedrich Nietzsche

 

Ursprung der Gerechtigkeit : Die Gerechtigkeit (Billigkeit) nimmt ihren Ursprung unter ungefähr gleich Mächtigen; wo es keine deutlich erkennbare Übergewalt gibt und ein Kampf zum erfolglosen, gegenseitigen Schädigen würde, da entsteht der Gedanke sich zu verständigen und über die beiderseitigen Ansprüche zu verhandeln: der Charakter des Tausches ist der anfängliche Charakter der Gerechtigkeit. Jeder stellt den Anderen zufrieden, indem Jeder bekommt, was er mehr schätzt als der Andere, Man gibt Jedem, was er haben will als das nunmehr Seinige; und empfängt dagegen das Gewünschte. Gerechtigkeit ist also Vergeltung und Austausch unter der Voraussetzung einer ungefähr gleichen Machtstellung.

(aus: Menschliches, Allzumenschliches)

Gerechtigkeit als höchste Meisterschaft: Wenn es wirklich vorkommt, dass der gerechte Mensch gerecht sogar gegen seine Schädiger bleibt(und nicht nur kalt, maßvoll, fremd, gleichgültig: Gerecht-sein ist immer ein positives Verhalten), wenn sich selbst unter dem Ansturz persönlicher Verletzung, Verhöhnung, Verdächtigung, die hohe, klare, ebenso tief als mildblickende Objektivität des gerechten, des richtenden Auges nicht trübt, nun, so ist das ein Stück Vollendung und höchster Meisterschaft auf Erden.                                                                                                   (aus: Zur Genealogie der Moral)

 

John Rawls

 

Der Leitgedanke ist vielmehr, dass sich die ursprüngliche ¨Übereinkunft auf die Gerechtigkeitsgrundsätze für die gesellschaftliche Grundstruktur bezieht? Es sind diejenigen Grundsätze, die freie und vernünftige Menschen in ihrem eigenen Interesse in einer anfänglichen Situation der Gleichheit zur Bestimmung der Grundverhältnisse ihrer Verbindung annehmen würden. Diese Betrachtungsweise der Gerechtigkeitsgrundsätze nenne ich Theorie der Gerechtigkeit als Fairness.

Erster Grundsatz: Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist.

Zweiter Grundsatz: Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten müssen folgendermaßen beschaffen sein:

(a) Sie müssen unter der Einschränkung des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen, und

(b) Siemüssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen

Erste Vorrangregel (Vorrang der Freiheit)

Die Gerechtigkeitsgrundsätze stehen in lexikalischer Ordnung, demgemäß können die Grundfreiheitern nur um der Freiheit willen eingeschränkt werden, und zwar in folgenden Fällen

(a) eine weniger umfangreiche Freiheit muss das Gesamtsystem der Freiheiten für alle stärken;

(b) eine geringere als gleiche Freiheit muss für die davon Betroffenen annehmbar sein.

Zweite Vorrangregel (Vorrang der Gerechtigkeit vor Leistungsfähigkeit und Lebensstandard)

Der zweite Gerechtigkeitsgrundsatz ist dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit und Nutzenmaximierung lexikalisch vorgeordnet; die faire Chancengleichheit ist dem Unterschiedsprinzip vorgeordnet, und zwar in folgenden Fällen:

(a) eine Chancen-Ungleichheit muss die Chancen der Benachteiligten verbessern;

(b) eine besonders hohe Sparrate muss insgesamt die Last der von ihr Betroffenen mildern.

(aus: Eine Theorie der Gerechtigkeit)

 

Friedrich Dürrenmatt

 

Wollen wir eine gerechte Gesellschaftsordnung konstruieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Wir kônnen vom besonderen Begriff des Menschen ausgehen, vom Individuum, oder vom allgemeinen Begriff des Menschen, von der Gesellschaft. Wir müssen wählen. Doch bevor wir wählen, müssen wir uns über die Gerechtigkeit klar werden, die wir durch eine Gesellschaftsordnung verwirklichen könnnen. Doch wie der Mensch zwei Begriffe von sich aufstellt, besitzt er auch zwei Ideen von der Gerechtigkeit. Das Recht des einzelnen besteht dann, er selbst zu sein: dieses Recht nennen wir Freiheit.Sie ist der besodere Begriff der Gerechtigkeit, den ein jeder von sich macht, die existentielle Idee der Gerechtigkeit. Das Recht der Gesellschaft besteht dagegen darin, die Freiheit eines jeden einzelnen zu garantieren, was sie nur vermag, wenn sie die Freiheit eines jeden einzelnen beschränkt. Dieses Recht nennen wir Gerechtigkeit, sie ist der allgemeine Begriff der Gerechtigkeit, eine logische Idee.

Die existentielle Idee der Freiheit steht auf einer anderen Ebene als die logische Idee der Gerechtigkeit. Es lässt sich ein Welt der absoluten Freiheit denken und eine Welt der absoluten Gerechtigkeit. Diese beiden Welten würden sich nicht decken, sondern einander widersprechen; Die unmögliche Kunst der Politik besteht darin, die emotionale Idee der Freiheit mit der konzipierten Idee der Gerechtigkeit zu versöhnen.

(aus: Eine kleine Dramaturgie der Politik. Werkausgaben)

 

Ulrich Wickert

 

Die Gerchtigkeit gehört zu den Tugenden, die schon im Altertum von der Kunst als Figur dargestellt wurden: meist als Frau mit verbundenen Augen, die in der einen Hand eine Waage und in der anderen ein Schwert hält. Das Schwert deutet an, dass Justitia auch straft. Die verbundenen Augen sollen gewährleisten, dass sie gerecht entscheidet – ohne Ansehen der Person. Die Waage zeigt an, dass zwischen zwei Interessen entschieden wird.

Die objektive Gerechtigkeit gilt als das höchste Prinzip der Rechtfertigung des Handelns von Recht und Staat, von Wirtschaft und Familie, während die subjektive Gerechtigkeit als Masstab des Handelns eines jeden Einzelnen zur Tugend erhoben wird.

(aus : Das Buch der Tugenden)

Lanza del Vasto

 

Aber wenn gerade das einer der Grundsätze der Gerechtigkeit ist dass zwischen mir und jedem anderen kein Unterschied gemacht werden darf, und wenn ich mich zwingen muss, Gerechtigkeit zu üben, dann ergibt sich daraus, dass ich auch die anderen zwingen muss, sie zu üben.

So erklärt sich, dass Gerechtigkeit fast nie ohne Zwang zu erreichen ist.

Gerechtigkeit ist die Substanz aller Tugenden. Jede Tugend wird ohne Gerechtigkeit zur Untugend, zum Irrtum. Zum Beispiel: Liebe ohne Gerechtigkeit, Mut ohne Gerechtigkeit.

Gerechtigkeit ist die Substanz aller Pflichten, Es ist gerecht, wenn man seine staatsbürgerlichen Pflichten erfüllt. Aber die erste Pflicht ist, sich zu fragen, ob unser Staat selber gerechtfertigt ist. Zs ist Pflicht sich dem Gesetz des Landes zu unterwerfen, in dem man lebt. Zuerst muss man sich aber fragen, ob dieses Gesetz gerecht ist…..

Wie dem auch sei, unsere erste Pflicht besteht darin, Gerechtigkeit zu üben. Und die zweite Pflicht ist, nicht zu dulden, dass man sie missachtet….

Wie kann man Liebe und Gerechtigkeit miteinander in Einklang bringen? Lieben bedeutet sich vereinen. Aber die Gerechtigkeit unterscheidet und trennt Gut von Böse und folglich auch den Guten vom Bösen, sie kämpft und zerschneidet. Paulus sagt: „Die Liebe erträgt alles, verzeiht alles, betrachtet nicht das Böse“. Aber eine Gerechtigkeit, die jedes Unrecht duldete, die den Bösen ihre Untaten im Voraus vergäbe, die vor dem Unrecht die Augen verschlösse, wäre keine Gerechtigkeit mehr.

Wenn sie wollen, dass die natürliche Tugend der Gerechtigkeit und die übernatürliche Tugend der Liebe nicht miteinander in Konflikt geraten, dass sie sich nicht miteinander vermischen und sich nicht gegenseitig aufheben, dann muss man sie von dem befreien, was sie mit ihrem Gegenteil gemeinsam haben. Und was haben Liebe und Gerechtigkeit mit ihrem jeweiligen Gegenteil, mit Hass und Ungerechtigkeit, gemeinsam? Die Gewalt. Nehmen wir sie weg, ist die Versöhnung da. Lassen wir sie, wird alles widersprüchlich und verwirrend bleiben, trotz guten Willens und großer Tugendhaftigkeit. Dann müssen Sie zwischen Liebe und Gerechtigkeit wählen, und vor lauter Verlegenheit werden Sie sich vielleicht für keine von beiden entscheiden.

                                                                                                                                                             (aus: Die Macht der Friedfertigen)

 Robert Spaemann

 

Zuerst und vor allem ist Gerechtigkeit eine Tugend. Die Forderung der Gerechtigkeit verlangt nichts anderes als die Relativierung der eigenen Sympathien, Wünsche, Vorlieben und Interessen. Es ist kein hinreichender Rechtfertigungsgrund für mein Handeln, dass es meinen Interessen dient – wenn nämlich auch die Interessen anderer von ihm betroffensind. Gerecht nennen wir den, der bei Interessenkonflikten darauf sieht, um welche Interessen es sich handelt und bereit ist, davon abzusehen, wessen Interessen auf dem Spiel stehen.

Das Phänomen, das aller Gerechtigkeit zugrunde liegt, ist das der Verteilung oder die Beanspruchung knapper Güter.

 

Paul Kirchhof

 

Gerechtigkeit fordert dauernde, unverbrüchliche Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens. Dabei verfolgen die Menschen fünf Grundanliegen der Gerechtigkeit :                                                                                         

-       Niemand darf die Rechte anderer verletzen                                                                                                                         

-       Jeder Mensch darf sein Glück slbst suchen                                                                                                                     

 -       Das Recht weist Verantwortlichkeiten zu, nicht Herrschaftsräume                                                                             

 -       Verantwortlichkeiten sind so wahrzunehmen, dass der Handlungsmassstab sich verallgemeinern lässt      

 -       Kultur des Masses                                                                                                                                                           

 und fünf die Gerechtigkeit stützende Prinzipien:                                                                                                                     

 -       Gerechtigkeit in der Generationenfolge                                                                                                                            

 -       Wettbewerb in Freiheit und Geborgenheit im Recht                                                                                                       

 -       Vertrauen ist Bedingung der Gerechtigkeit                                                                                                                      

-       Erwerben, nicht umverteilen                                                                                                                                               

-       Aufgliederung der Staatsgewalten

 

Nach Sokrates bestimmt der Gerechtigkeitsgedanke jeden einzelnen Menschen mit seinem Gewissen und seiner Verantwortlichkeit als Ursprung der Gerchtigkeit. Nicht Gesellschaftssysteme, Märkte oder Staatsverfassungen garantieren Gerchtigkeit. Nur das gerechte Denken und Handeln jedes einzelnen Menschen führt zur Gerechtigkeit in der Stadt, in der Rechtsgemeinschaft, im Staat. Dieses Ideal der individuellen Selbstverantwortlichkeit lässt allerdings offen, wie die Gerechten das Unrecht der Dreisten, Mächtigen, Rücksichtslosen zurückweisen konnen. Uns genügt nicht die persönliche Tugend der Gerechtigkeit, die Übereinstimmung des einzelnen Menschen mit seinen eigenen Masstäben , sondern wir fragen nach einer Ordnung , die alle Menschen bindet, dadurch Frieden schafft, jedermann eine ähnliche Chance auf individuelles Glück eröffnet und Gleichheit in den Grundbedingungen des Lebens und der individuellen Entwicklung sichert…..Das Recht muss die menschlichen Schwâchen, Leidenschaften und Eitelkeiten aufnehmen und so zu einem Mass des möglich Gerechten finden.

Das Zusammenleben, das wir gerecht nenen, findet nicht nur in staatlichen Gesetzen sein Massstab, sondern in den von den Bürgern entwickelten und verstandenen Prinzipien von Ethos und Moral. Die Verantwortlichkeit für die Gerechtigkeit ist auf den verfassungsgebeunden Staat und die freiheitsberechtigte Gesellschaft aufgeteilt. Ein beherrschender Staat wird viel von dem, was er für richtig hält, in verbindlichen Vorschriften regeln, Ein freiheitlicher Staat belässt ein Grossteil der erhofften Gerechtigkeit in der Freiheit seiner Bürger? Je freiheitlicher en Verfassungsstaat ist, desto mehr richten sich die gerechtigkeitserwartungen an das Gewissen des Menschen, je beherrschender der Staat wirkt, desto mehr richten sich die Gerechtigkeits erwartungen an das Gesetz.

 

1.    Niemand darf die Rechte anderer verletzen                                                                                                               

Wir erwarten vom Staat, dass die Staatsorgane auf das Gemeinwohl hinwirken und die Grundrechte der einzelnen Menschen beachten. Der Kampf des Rechts gegen die Verschuldung, für den Schutz der nächsten Generation, für die Stabilität des Geldeigentums und gegen Inflation und Währungsreform ist hochaktuell

 

2.    Jeder Mensch darf sein Glück slbst suchen                                                                                                                      

Das Recht auf eigenes Glück baut auf die Unterscheidung zwischen freiheitsberechtigtem Menschen und freiheitsverpflichtendem Staat, begrenzt damit die Freiheit auf den selbstbeherrschten Lebensbereich und zieht deutliche Grenzen zu den Ressourcen der Allgemeinheit, die nicht für das Wohl eines Einzelnen eingesetzt werden dürfen.

 

3.    Das Recht weist Verantwortlichkeiten zu, nicht Herrschaftsräume                                                                            

Der moderne Staat Staat findet seinen Ausgangspunkt in der Würde und Freiheit jedes Menschen, so dass sich staatliche Herrschaft jeweils materiell rechtfertigen und in demokratischen Wahlen immer wieder erneuern muss. Die Verantwortlichkeiten der Staatsorgane für die demokratischen Bürger und jeden Grundrechtsberechtigten bleibt ein stetig beunruhigender Auftrag.

 

 4.    Verantwortlichkeiten sind so wahrzunehmen, dass der Handlungsmassstab sich verallgemeinern lässt                                                                                                                                                                                                        

Das heutige Recht gibt mit der Garantie von Jedermannsrechten – Freiheit, Gleichheit und Sicherheit -, aber auch mit dem Wahlrecht aller Bürger einen Rechtsmassstab vor, der auf Verallgemeinerung drängt. Auch hier muss die Verallgemeinerungsfähigkeit staatlicher Regeln immer wieder bedacht und neu erkämpft werden.

 

5.    Kultur des Masses                                                                                                                                                                 

Das Grundgesetz regelt mit der Gewaltenteilung, dem Bundesstaatsprinzip, den Grundrechten, dem Vorbehalt des Gesetzes eine Kultur des Masses und Mässigung. Doch bleibt auch heute die Macht des Geldes – überhöhte Staatsausgaben, übermässige Besteuerung, die Bereitschaft zu immer höheren Staatsschulden – der Politikbereich, der sich am ehesten rechtlicher Mässigung entzieht. Überhöhte Staatshaushalte und Staatsverschuldung bieten die Bewahrungsprobe für eine Kultur des Masses.

 

 6.    Gerechtigkeit in der Generationenfolge                                                                                                                               Unser heutiges Rechtsverständnis sucht die Gerechtigkeit in der Generationenfolge, in sozialen Sicherungssystemen, in Massstäben des Umweltschutzes, in der Verpflichtung auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, im Vertrauen auf das Geld. Doch der Vier- oder Fünf-Jahres-Rhythmus der parlamentarischen Demokratie treibt auch in die Kurzfristigkeit, die Tagesaktualität. Dies gilt insbesondere für das Gesetz, das vielfach Gegenwartsmassnahmen und Einzelfallregelungen dienen muss.

 

 7.    Wettbewerb in Freiheit und Geborgenheit im Recht

 8.    Vertrauen ist Bedingung der Gerechtigkeit

 9.    Erwerben, nicht umverteilen

 10. Aufgliederung der Staatsgewalten