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Eigentum

 

Albert Schweitzer, Predigten über den Besitz, 1919

 

Welches ist das Wesen des Besitzes? Wie kommt er zustande?

Ein Mensch bearbeitete ein Stück Land, und weil er seine Mühe darauf verwendete und die Saat, es fruchtbar zu machen beschaffte, sagte er: dieses Feld gehört mir, d.h. ich darf es abernten, ich darf es wiederbebauen, und wenn ich sterbe, dürfen es meine Kinder abernten und bebauen. So entstand der Landbesitz.

Ein Mensch arbeitete in einer Hantierung und ließ sich dafür Wertgegenstände geben und behauptete, dies sei nun, weil er diese Arbeit geleistet habe, sein und seiner Nachkommen. Son entstand das Kapital.

Besitz ist also aufgespeicherte Arbeit und als solcher berechtigt. Aber er ist nicht nur das, sondern es kommt noch etwas anderes hinzu: das Mitwirken der Gesellschaft. Die Gesellschaft schafft die geordneten Zustände, die dem Einzelnen ermöglichen das, was er erworben hat, zu behalten. Sie garantiert ihm, dass kein anderer kommt und ihm sagt: ich brauche, was du hast, also nehme ich es; sie garantiert ihm, dass sogar die, die in äußerster Not sind, ihm nicht nehmen, was seine eigenen Bedürfnisse, mag es auch noch so weit sein, übersteigt.

Der Besitz ist also aufgespeicherte Arbeit, die von der Gesellschaft an sich, ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bedürftigen, garantiert wird. Es liegt also etwas Zwiespältiges darin. Als aufgespeicherte Arbeit ist er berechtigt; als von der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bedürftigen garantiert, ist er beanstandbar.    ….

Wer von der Arbeit seiner Eltern eine Summe erbt, der kann besitzen und Besitz vermehren, ohne besondere, seinem Besitze entsprechende Arbeit jemals geleistet zu haben, wenn er nur die Klugheit und das Glück hat, seine Mittel in einem guten Unternehmen anzulegen. Andere arbeiten für ihn. Sie arbeiten viel, und manche unter ihnen haben vielleicht kaum zum Leben, während er dem Genusse und dem Nichtstun, wenn er will, sich hingeben kann und dennoch täglich reicher wird.

Diese, dass die Gesellschaft den Besitz garantiert ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bedürftigen und dass Besitz nicht nur aufgespeicherte eigene Arbeit, sondern Ausnützung und Aufspeicherung der Arbeit anderer ist, macht es , dass wir ihn nicht nur als etwas Berechtigtes empfinden, sondern auch an ihm irre werden, und immer wieder irre werden, wenn wir denkende Menschen sind.

Wir können nicht anders als anzuerkennen, dass die Gesellschaft in letzter Linie Herr des Besitzes ist und das Recht hat, wo es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, den Besitz einzuschränken und für sich in Anspruch zu nehmen. In de Zeit des großen Elends, der wir entgegen gehen, kann sie nicht anders als so vorgehen. Sie wird den Besitz und insbesondere die Vererbung des Besitzes in unerhörter Weise besteuern, Ausbeutung der Minenschätze des Landes und soviel anderes mehr den Privaten entreißen und für den Staat in Anspruch nehmen. Eine ungeheure Evolution wird sich in den nächsten Jahren unter dem Drucke der Verhältnisse, unter dem Drucke der Not, unter dem Drucke der Ideen, die aus dem Nachdenken über das Wesen des Besitzes kommen, vollziehen. Sie lässt sich aus äußeren und inneren Gründen nicht aufhalten; sie wird mit furchtbarem äußeren Unrecht gegen die Besitzenden, mit furchtbarer Überhebung derer einhergehen, die lieber reden statt zu arbeiten. Wollte Gott, wir hätten in der ganzen Welt diese Umgestaltung der Verhältnisse schon erlebt und die Kämpfe überstanden, die sie bringen wird. Wie sie sich zu vollziehen hat, dazu hat die Religion nichts zu sagen. Es handelt sich dabei um äußere Maßnahmen der Zweckmäßigkeit, über die die Mitglieder eines Volkes sich schlüssig zu machen haben.    …

Ich besitze also nicht nur, weil ich erarbeitet habe oder den Ertrag der Arbeit meiner Eltern übernommen habe, sondern auch weil mir die Gesellschaft die Möglichkeit gibt, es zu behalten. So ist die Gesellschaft an allem Besitz beteiligt, sie besitzt mit. Alles Gut, das ich besitze, gehört mir nicht in dem Sinne, dass ich sage:“ Das ist mein, ich kann damit machen, was ich will“ sondern nur in dem Sinne, dass ich mir sage: „Das ist Gut, das ich in einem für die Allgemeinheit nutzbringenden Sinne verwalten soll und für das ich vor meinem Gewissen Verantwortung schuldig bin.“

Besitz heißt also Verantwortung. Was soll ich mit dem, was ich besitze, tun? Wie weit darf ich es für mich verwenden? Wie weit muss ich es denen, die bedürftig sind, zukommen lassen?          …

WO fängt der Besitz an? In aller Schärfe lautet die Antwort: Besitzender ist jeder, der abends beim Zubettegehen etwas für den nächsten Tag übrig behalten hat. Wollet das nicht als etwas Übertriebenes, das logisch vielleicht richtig ist, praktisch aber keine Bedeutung hat, ansehen, sondern als die Wahrheit, die wir nicht gern einsehen wollen, weil sie unbequem ist.

 

Weltgeschichte der Philosophie: Aufklärung in Frankreich, Rousseau (1985)

 

(Rousseaus Naturzustand) Wie kam es zur Beendigung dieses idealen Zustandes? Da genaue geschichtliche Quellen darüber fehlen, muss die Philosophie die Lücke ausfüllen. „Der erste, dem es in den Sinn kam, ein Grundstück einzuhegen und zu behaupten: das gehört mir, und der Menschen fand, einfältig genug, ihm zu glauben, war der eigentliche Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viel Verbrechen, Kriege, Mordtaten, Elend und Scheußlichkeiten hätte der Mann dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen, den Graben eingeebnet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: „Hütet Euch, diesem Betrüger zu glauben! Ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemanden!“

Von hier war nur noch ein Schritt zu dem im folgenden Jahrhundert gesprochenen folgenschweren Worte Proudhons ‚Eigentum ist Diebstahl! ‘. Sobald der verfügbare Boden einmal aufgeteilt war, konnte der eine sich nur noch auf Kosten des anderen vergrößern. Herrschaft und Knechtschaft, Gewalttätigkeit und Räubereien kamen auf. Die Menschen wurden habgierig, ehrgeizig und boshaft.

 

Lanza del Vasto, Die Macht der Friedfertigen, 1959

 

Herrschaft oder Verfügungsgewalt ist die totale Form des Besitzes. Der Herrscher besitzt so viel Land und andere Güter, wie er verteidigen kann. In diesem Fall sind Besitz und Macht ein und dasselbe. Hier ist der Zusammenhang von Besitz und Krieg noch ganz offensichtlich.

Besitz als Nutzniessungsrecht ist eine abgeschwächte Form des Besitzes. Sie ist genau um die Hälfte verringert. Der Besitzer behält das Nutzniessungsrecht, aber das Recht, seinen Besitz mit der Waffe zu verteidigen, tritt er an den Staat ab. Dies geschieht, um den dauernden Krieg aller gegen alle zu vermeiden und um Zonen relativen Friedens zu schaffen.

Das Recht, uns selber und unseren Besitz zu verteidigen, ist heute vollkommen ersetzt durch das Recht, in allen Notfällen die Organe des Staates in Anspruch zu nehmen und bei allen Streitfällen den Schiedsspruch der Gerichte zu verlangen. Das Wahlrecht, die Wehrpflicht und die Steuerpflicht sind ebenfalls Konsequenzen dieser veränderten Lage.

 

Paul Kirchhof, Das Maß der Gerechtigkeit, 2009

 

Geld als Instrument der Freiheit

Der Finanzmarkt verlangt verantwortliches Wirtschaften. Verantwortlich handelt, wer die Wirkungen seines Tuns auf andere und auf sich selbst beobachtet, beurteilt, nach verallgemeinerungsfähigen Maßstäben bewertet und für sie einsteht. Das Verfassungsrecht garantiert nicht Eigentum, sondern Freiheitsrechte des Eigentümers, also Beziehungen gegenüber anderen, bei denen die Beteiligten grundsätzlich gleiche Freiheiten beanspruchen. Grenzenlose Freiheit wäre Willkür und deshalb vom Recht nicht geschützt. …

Geld erwirbt man durch Arbeit oder durch Geld.

Geld ist Entgelt, Gegenleistung in Münze, in einem Stück Papier, in einer Gutschrift auf dem Konto, in der jeweils eine bestimmte Wirtschaftsgemeinschaft verspricht, eine benannte Summe Kaufkraft gegen Leistungen einzutauschen. Geld ist ein Zahlungsmittel, ein Bewertungsmittel und ein Mittel, um zukünftige Kaufkraft aufzubewahren.

Geld ist Freiheit, ist ökonomische Grundlage fast aller Freiheitsrechte. Wer die Freiheit der Medien in Anspruch nehmen, sich am Straßenverkehr beteiligen, eine Familie gründen, ein Haus bauen oder in eine Firma eintreten will, braucht Kapital. Bis zum 19.Jh. sicherten die Menschen die wirtschaftliche Grundlage ihrer Freiheit meist im Sachvermögen, im Gewerbebetrieb oder in einer Landwirtschaft. Heute stützen sie ihre Freiheit vor allem auf den Ertrag ihrer Arbeit oder ihres Finanzkapitals sowie auf Ansprüche aus einer solidarischen Daseinsvorsorge und Zukunftssicherung.

Damit wird Geld zu einem der wichtigsten Instrumente moderner Freiheiten und ist deswegen von der Verfassung als Eigentum geschützt. Der Eigentümer mag sein Geld besitzen und wie Dagobert Duck in seinen Münzen baden. Er wird es aber vor allem Nutzen, um daraus weitere Erträge zu erzielen. Er wird es verwalten, um in der bestmöglichen Anlageform die Rendite zu steigern. Er wird insbesondere über sein Geldeigentum verfügen, um es in Sachen, Dienstleistungen oder andere Währungen zu tauschen. Geld ist gehortete ökonomische Freiheit, verbrieft individuelle Kaufkraft der Zukunft.

 

Michael Sandel, Gerechtigkeit, 2009/2013

 

Wer glaubt, Gerechtigkeit bedeute Maximierung des Glücks, dürfte aus folgenden Gründen eine Umverteilung des Wohlstands befürworten: Nehmen wir an, wir holen uns eine Million Dollar von Bill Gates und verteilen sie unter die 100 bedürftigen Empfängern, was für jeden 10 000 Dollar ergibt. Das allgemeine Glück würde dann wahrscheinlich zunehmen. Gates würde das Geld kaum vermissen, während alle Empfänger der 10 000 Dollar vermutlich glücklich über den unverhofften Geldsegen wären. Ihr kollektiver Nutzen nähme stärker zu, als der von Bill Gates abnähme. Mit Hilfe der utilitaristischen Logik ließe sich eine ziemlich radikale Umverteilung des Reichtums begründen; sie würde uns dazu anhalten, Geld von den Reichen zu den Armen zu transferieren, bis der letzte Dollar, den wir Gates wegnehmen, ihn ebenso sehr schmerzt, wie er dem Empfänger hilft. …

Darf die Mehrheit die Minderheit besteuern und sogar deren Besitz und Eigentum gegen deren Willen konfiszieren? Was aber wird dann aus den Rechten des Einzelnen? Wenn demokratische Zustimmung rechtfertigt, dass jemandem das Eigentum weggenommen wird: Rechtfertigt sie dann auch, dass jemandem noch andere grundlegende Freiheiten weggenommen werden? Darf die Mehrheit mir etwa die Rede- oder die Religionsfreiheit entziehen und behaupten, ich habe bereits allem stillschweigend zugestimmt?   …….

Dieses Argument bringt uns zum moralischen Knackpunkt der libertarianischen Behauptung: der Idee des „Selbsteigentums“ (der Vorstellung, jeder sei Besitzer seiner selbst). Wenn ich mich selbst besitze, muss ich auch Besitzer meiner Arbeit sein. Wenn ich aber Eigentümer meiner Arbeit bin, muss ich auch das Recht auf die Früchte meiner Arbeit haben. Wenn ein anderer ein Recht auf meine Einkünfte hätte, besäße dieser meine Arbeit und wäre somit mein Eigentümer. Deshalb verletze es laut Nozick Michael Jordans Rechte, wenn sein Einkommen von 31 Millionen besteuert würde, um den Armen zu helfen. Denn damit werde letztendlich festgestellt, dass der Staat oder die Gemeinschaft zum Teil sein Eigentümer sei. …..

Rawls Unterschiedsprinzip : Erlaubt sind nur die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten, die sich zum Vorteil der am wenigsten begünstigten Gesellschaftsmitglieder auswirken. … Was ist mit den Millioneneinkünften des Basketballspielers Michael Jordan oder dem gewaltigen Vermögen von Bill Gates ? Rawls Theorie will nicht bewerten, wie fair das Salär eines einzelnen Menschen ist; sie befasst sich vielmehr mit der Grundstruktur der Gesellschaft und der Art und Weise, in der sie Rechte und Pflichten, Einkommen und Wohlstand, Macht und Chancen vergibt. Für Rawls geht es um die Frage, ob Gates‘ Vermögen als Teil eines Systems zustande gekommen ist, das insgesamt gesehen zum Vorteil der am wenigsten Begünstigten wirkt. Existiert beispielsweise ein System der progressiven Besteuerung, das die Vermögenden stärker besteuert, um damit den Armen Gesundheit, Ausbildung und Wohlfahrt zu finanzieren? Falls dem so ist und falls das System den Armen ein besseres Leben ermöglicht als bei einer egalitäreren Regelung, könnten solche Ungleichheiten mit dem Unterschiedsprinzip in Einklang stehen. …

Sollte Rawls recht haben, bringt selbst ein freier Markt in einer Gesellschaft mit gleichen Ausbildungschancen keine gerechte Verteilung von Einkommen und Vermögen mit sich. Der Grund: „Innerhalb der durch die allgemeinen Bedingungen gezogenen Grenzen ist die Verteilung das Ergebnis der Lotterie der Natur, und das ist unter moralischen Gesichtspunkten willkürlich. Für den Einfluss natürlicher Fähigkeiten auf die Einkommens- und Vermögensverteilung gibt es keine bessere Gründe als für den geschichtlicher und gesellschaftlicher Zufälle.“

 

Bernd Winkelmann, Eigentum in einer solidarischen Ökonomie in: Kapitalismus und dann?, 2012

 

Wie das Geld- und Finanzsystem ist Eigentum ein Schlüsselbegriff und eine entscheidende ‚Systemweiche‘ für Ökonomie, Gesellschaft und die Freiheitsrechte des Individuums. D.h. an der Frage, wie Eigentum verstanden, angeeignet und eingesetzt wird, entscheidet sich, in welche Richtung sich Ökonomie und Gesellschaft entwickeln und wie sich die Grundrechte eines Menschen entfalten können.

Eigentum bezeichnet ein umfassendes Herrschaftsrecht und eine rechtliche Verfügungsgewalt über Dinge und Sachen. Darüber hinaus gibt es keine eindeutige Definition, vielmehr werden das konkrete Verständnis und die praktische Anwendung von Eigentum in jeweils anderen Situationen und Zusammenhängen immer wieder neu durch gewohnheitsrechtliche Praxis und Rechtssatzungen geregelt.

Eigentum ist in seiner ursprünglichsten Form Aneignung von Natur durch Arbeit, z.B. Früchte ernten, Werkzeuge, Wohnraum herstellen u.ä. Dieses so gewonnene Eigentum galt und gilt in allen Kulturen als rechtmäßig erarbeitetes persönliches Eigentum.

Es gibt heute insgesamt folgende allgemein anerkannte, legitimierte und geschützte Grundformen von Privateigentum:

-          selbst erarbeitetes Eigentum

-          gekauftes Eigentum

-          geschenktes Eigentum

-          verliehener Besitz, z.B. als Kredite, Mietwohnungen, Pachtland etc.

 

Dabei ist zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden: der Eigentümer kann sein Eigentum Anderen zur Nutzung durch Pacht oder Miete oder auch kostenlos überlassen; er behält dabei das Verfügungsrecht über sein Eigentum. Der Nutzer ist ‚Besitzer‘ des fremden Eigentums, kann aber nicht über seinen Besitz uneingeschränkt frei verfügen, z.B. nicht verkaufen oder ohne Zustimmung des Eigentümers gravierend verändern. …

 

Insgesamt entwickelten sich folgende sozialethische Implikationen in Aneignung und Umgang mit Eigentum:

-          Eigentum ist grundsätzlich durch eigene Leistungen zu erwerben

-          Eigentum steht unter rechtlichem Schutz

-          Eigentum soll nicht gegen die Interessen und Freiheiten anderer beansprucht bzw. genutzt werden

-          Der Gebrauch des Eigentums soll das Allgemeinwohl nicht schädigen, sondern ihm dienen, ist immer auch sozialpflichtig

-          Durch Tarifrecht, Mitbestimmungsgesetze und Ansätze von Gewinnbeteiligungen wird versucht, die Alleinherrschaft der Unternehmenseigner zu begrenzen

-          Es gibt ein Minimum ans Eigentumsansrüchen zur Grundsicherung des Lebens, z.B. im Pfändungsverbot für Minimalbesitz

-          über Eigentumsrechte soll die Allgemeinheit bzw. der Souverän mittels demokratischer Rechtsprechung entscheiden. …

 

Eigentum in einer solidarischen Ökonomie

1.      In ihr soll Eigentum nicht mehr als Instrument zur leistungslosen Mehrung von Eigentum und zur Abschöpfung fremder Leistung missbraucht werden.

2.      2. In ihr soll die Dominanz privatwirtschaftlichen Eigentums gegenüber den anderen Eigentumsformen überwunden werden, so dass die verschiedenen Formen von Eigentum gleichwertig und jeweils geschützt bestehen können – allerdings so, dass sie dem ersten Kriterium entsprechen. …

Private Klein- und mittelständische Unternehmen sind die Basis einer breitgefächerten und ausgleichenden Marktwirtschaft und fördern wesentlich den Wohlstand der gesamten Gesellschaft. Allerdings soll die Akkumulation des gemeinsam geschaffenen Mehrwerts in alleiniger Privatverfügung der Kapitaleigner unterbunden werden. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: Der Mehrwert eines Unternehmens wird nicht allein durch das eingebrachte Kapital des Unternehmers und dessen Eigenleistung geschaffen, sondern ebenso aus den Mitarbeiterleistungen und aus gesellschaftlichen Vorleistungen (Infrastrukturen, Technologien usw.). Die weiteren Investitionen für das Unternehmen werden ebenfalls aus dem gemeinsam erarbeiteten Mehrwert erbracht. Dieser Prozess führt im Zeitverlauf zu einer ‚Verwässerung‘ , zu einem Werteverlust des ursprünglichen Eingenkapitalanteils und damit zu einem permanent kleiner werdenden Anteil der Eigentumsrechte (Kapitalabschreibung) zugunsten des Anteils der Mitarbeiter oder der Fremdkapitalgeber.